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Zinssicherung vor der FED-Sitzung im Dezember?

13.10.2015 Finance Keine Kommentare

Die Anzeichen verdichten Sie, dass die FED im Dezember die Leitzinsen in den USA erhöhen könnten. Parallel, bzw. wahrscheinlich zuvor, wird die EZB Maßnahmen zur Geldmengenmehrung ergreife. Dies kann eine Ausweitung des QE-programmes (also eine Ausweitung des Staatsanleiheaufkaufprogrammes) sein, es kann sogar eine Zinssenkung erfolgen.

Beides wird aber nicht zur gewünschten Steigerung der Inflation führen – die Instrumente der EZB sind da inzwischen relativ wirkungslos. Die Inflation wird wesentlich durch Wirtschaftsentwicklung, Lohnentwicklung sowie Rohstoffpreise getrieben. Die Wirtschaftsentwicklung in der Eurozone ist nicht dynamisch, die Gehälter sind stabil bis leicht steigend, die Rohstoffpreise rekordverdächtig niedrig. Dennoch wird die EZB handeln um ein Signal gegen die FED-Entscheidung zu setzen.

Was hat dies für Auswirkungen auf unsere Zinslandschaft?

•    Die kurzfristigen Zinsen werden noch geraume Zeit niedrig bleiben. Die EZB wird das QE-Programm wohl auch über 2016 hinaus fortführen. So lange werden die kurzfristigen Zinsen nicht steigen.
•    Die langfristigen Zinsen könnten durch die FED-Entscheidung etwas steigen. Der monetäre Druck der Zinsangleichung wird im Wesentlichen durch eine Abwertung des Euro gegenüber dem USD ausgeglichen werden. Auch wenn die langfristigen Zinsen etwas steigen, werden sie insgesamt noch günstig bleiben.

Fazit:
Daher wird sich eine Zinssicherung nicht lohnen. Die Kurse für den 5+5 Jahre Swap (5 Jahre Vorlauf und dann 5 Jahre Laufzeit) liegt bei 1,61%, der 10 Jahres-Swap bei 0,82% (jeweils gegen den 3-Monats-Euribor). Der 3- Monats-Euribor fällt in hauchdünnen Schritten auf jetzt – 0,07%. Daher lohnt sich derzeit noch keine Zinssicherung variabler Darlehen. Für bereits hoch gesicherte Kunden lohnt sich kein Forward, da das Aufgeld noch zu hoch ist. Ich empfehle lieber noch das Jahr 2016 abzuwarten und später zu sichern. In der Zwischenzeit sollte man lieber das günstige, variable Darlehen „genießen“ – sofern die finanzierende Bank dies nicht mittels Covenants verhindert. Ggf. auch durch auslaufen lassen der jetzigen Zinssicherung – natürlich auf Sicht.

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Dr. Michael Piontek