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IAS9 … Neuerungen im Jahresabschluss nach IFRS … wie kann man dies umsetzen?

10.01.2018 Allgemein Keine Kommentare

Die neuen Regelung zum IAS9 bringen einige Änderungen mit sich. Unter anderem sollen grundsätzlich die Ausfallrisiken von Forderungen bzw. Vermögenswerten besser erfasst werden. Das ist ein verständliches Inetersse, wobei bereits zuvor im Risikobericht über Ausfallrisiken berichtet wurde.

Bekannte Themen sind Forderungen an Mieter, die jetzt mit einem Ausfallrisiko belegt werden müssen. Dazu muss man sich natürlich einen aktuellen Überblick über die Bonitöät der Mieter verschaffen – und nicht nur zum Mietvertragsabschluss. Und wie kommt man dann zu einem berechenbaren Ausfallrisiko, dass der Abschlussprüfer auch akzeptiert? Eine Möglichkeit ist eine Creditreformauskaunft, die auch gleich einen PD (Possible default) als Prozentwert ausweist. Mit diesem Wert kann man rechnen. Es bietet sich an für die größten Mieter diesen Wert jeweils genau zu ermitteln und für die kleineren Mieter mit daraus abgeleiteten Annahmen pauschal zu rechnen.

Aber auch die Bankanlagen muss man sich anschauen. Guthaben bei Banken sind nicht mehr in allen Fällen sicher, daher muss auch dort ein PD ermittelt und berechnet werden. Die Bonität von Banken kann aber weniger mit Creditreformauskünften als vielleicht eher mit Ratings (auch hier eine PD ablesbar) nachzuvollziehen. Ratings sind natürlich eher schwerfällig. Belastbarere und aktuellere Aussagen zur Bonität von Unternehmen und Banken sind eher aus CDS-Spreads abzulesen.

Natürlich gelten diese neuen Bewertunsgregeln auch für alle anderen aktivierten Forderungen, so auch Forderungen gegen andere Unternehmen, Baufirmen, Kunden etc. Hier bietet es sich an rechtzeitig mit dem Abschlussprüfer ein handhabbares Bewertungsmaßstab abzustimmen.

Grundsätzlich ein sinnvoller Ansaztz, die tatsächliche Werthaltigkeit von Forderungen etc. weiter aufzuhellen. Allerdings bleibe ich bei meiner Kritik, dass auf der Passivseite die Marktwerte bzw. deren Veränderung bei Festzinsdarlehen im Gegensatz zu Zinssicherungen variabler Darlehen noch immer nicht ausgewiesen werden. Diese Ungleichbehandlung hat bei Immobilienunternehmen einen deutlich höheren wirtschaftlichen Wert und sollten unbedingt angegangen werden.

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