Dr. Michael Piontek – Willkommen auf meiner privaten Webseite

Das einzig Konstante im Universum ist die Veränderung.
Heraklit

Rückforderung von Bearbeitungsgebühren auch bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen?

28.07.2015 Finance Keine Kommentare

Bei Verbraucherdarlehen hat der BGH entschieden, dass Bearbeitungsgebühren unzulässig und zu erstatten sind. Der BGH betrachtet die Aufwendungen der Banken zur Entscheidung über ein Darlehen als Bestandteil von Arbeiten „im Eigeninteresse“, so dass  derzeit nicht erkennbar ist, warum diese Rechtsmeinung nicht auch für Darlehen im gewerblichen, professionellen Immobiliengeschäft gültig sein sollte.

Auf besondere Verbraucherschutzerfordernisse ist im Urteil nicht Bezug genommen worden.

Daher haben bereits eine Reihe von professionellen Kunden bei den Banken die Rückzahlung gezahlter Bearbeitungsgebühren verlangt. Die Banken wehren sich z. T. vehement gegen dieses Thema und wollen Präzedenzfälle vermeiden. Teilweise wurden Verjährungsverzichtserklärungen abgegeben, um eine gerichtliche Klärung zu vermeiden. Insgesamt wird natürlich zu einer Klärung der Streitfrage kommen (müssen).

So müssen aber die Kunden abwägen, ob sie sich wegen der gezahlten Gebühren ernsthaft mit den Darlehensgebern auseinandersetzen sollen und eine gestörte Kundenverbindung riskieren wollen. Einige Banken drohen bereits damit, solche Kunden nicht mehr mit Darlehen zu versorgen.

Auf der anderen Seite haben Geschäftsführer insbesondere von öffentlichen Unternehmen, sehr gut darzulegen, warum Sie auf mögliche Rückzahlungen verzichten.

Insgesamt ist es auch beachtlich, dass insbesondere bei Projektentwicklungsfinanzierungen ggf. Bearbeitungsgebühren unzulässig sein sollen. Hier generiert die Bank den Hauptteil ihres Ertrages aus diesen Fees, da die Darlehen i. d. R. nur kurzfristig in nennenswerter Größe in Anspruch genommen werden. Hierzu müssen dann ggf. andere Honorierungsmodelle bis hin zu Gewinnbeteiligungen gefunden werden.

Tags:

Beitrag kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Dr. Michael Piontek